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Die neue Richtlinie TRBS 2153 - Sicheres Fördern von Schüttgütern
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Die neue TRBS 2153 hat im Frühjahr 2009 die BGR 132 abgelöst.
Änderungen gibt es vor allem im Bereich der Förderschläuche für Schüttgüter. Eine wichtige Neuerung ist die nun empfohlene grundsätzliche Verwendung von ableitfähigen (antistatischen) Wandungsmaterialien für brennbare Schüttgüter.
Die rechtliche Stellung ist nun nicht mehr auf eine Berufsgenossenschaft begrenzt, sondern für alle Branchen gültig.
Generelle Aussagen der TRBS 2153
Die TRBS 2153 ist eine Betreiberregel, d.h. der Betreiber ist primär für die Einhaltung dieser technischen Regel verantwortlich.
Hersteller von Geräten sollten in der Betriebsanweisung aufklären, für welche Medien und unter welchen Randbedingungen das Gerät ausgelegt ist.
Insofern der Kunde bei der Anfrage oder Bestellung Medium und Randbedingungen genau definiert, muss der Hersteller des Gerätes die richtige "Schlauchauswahl" treffen.
Aussagen wie z.B. "Produkt xy gemäß TRBS 2153" sind zu pasuchal.
Die TRBS 2153 ist eine technische Regel und keine Richtlinie. Es ist ein Gesetzestext.
Wann ist ein Schüttgut brennbar?
Die Zündempfindlichkeit eines Schüttguts steigt mit abnehmender Korngröße, Angabe in Mindestzündenergie (MZE) bzw. Mindestzündladung (MZQ).
Beurteilung der Zündempfindlichkeit: MZE der feinsten auftretenden Partikel (i.d.R. Erhalt durch Sieben einer Probe durch 63 µm-Sieb).
Faustregel: MZE < 1 Joule, Teilchengröße < 1,00 mm.
Handlungsempfehlung der TRBS 2153: Verwendung von Schläuchen aus ableitfähigen oder leitfähigen Wandungsmaterialien.
Weitere Infos zu brennbaren Stäuben enthält das Merkblatt T 054_FAQ zu brennbaren Stäuben der BG Chemie.
Die komplette Richtlinie können Sie hier herunterladen:
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TRBS-Richtlinie (Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung), pdf
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Hinweise zur TRBS-Richtlinie
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GESTIS-STAUB-EX-Datenbank mit Brenn- und Explosionskenngrößen vieler Stoffe
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Technischer Großhandel GmbH & Co. KG Feldstraße 60 33609 Bielefeld Tel.: 05 21 309-0 Fax: 05 21 309-200 www.kahmann-ellerbrock.de
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